Das Zürcher Notarpatent

Voraussetzung für den Erwerb des Zürcher Notarpatents, das gleichbedeutend mit dem Wahlfähigkeitszeugnis für Notarinnen und Notare ist, sind die erfolgreiche Absolvierung der Notariatsprüfung sowie eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Notar-Stellvertreterin bzw. Notar-Stellvertreter auf einem zürcherischen Notariat, Grundbuch- und Konkursamt.

Die Notariatsprüfung wird durch die Prüfungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich abgenommen, das Wahlfähigkeitszeugnis durch das Obergericht des Kantons Zürich erteilt.

Das Wahlfähigkeitszeugnis bzw. Notarpatent kann durch die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich entzogen werden, wenn der betroffene Notarpatentinhaber beispielsweise nicht mehr vertrauenswürdig erscheint.

 Zur Prüfung zugelassen sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die unter anderem

  • über eine erfolgreich abgeschlossene Fachausbildung verfügen und eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren nach dem Lehr- oder Mittelschulabschluss auf einem zürcherischen Notariat ausweisen können und
  • den Notariatsstudiengang an der Universität Zürich absolviert haben.


Geprüft wird in folgenden Rechtsgebieten

  • Notariats- und Grundbuchrecht
  • Privatrecht (einschliesslich internationales Privatrecht)
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Planungs- und Baurecht