Die Standesregeln

Zürcher Notarpatentinhaber geniessen in der Bevölkerung und in der Wirtschaft – wie das gesamte zürcherische Notariatswesen – hohes Ansehen und einen Vertrauensvorschuss.

Während die Arbeit der auf den zürcherischen Notariaten tätigen Kollegen durch das Obergericht bzw. Notariatsinspektorat des Kantons Zürich überwacht wird, sorgt der «Berufsverband freiberuflicher Zürcher Notarpatentinhaber» mit der Durchsetzung seiner Standesregeln dafür, dass der gute Ruf des Berufsstandes gewahrt bleibt.

Die Standesregeln legen fest, dass die Verbandsmitglieder ihren Beruf im Einklang mit der Rechtsordnung sorgfältig und gewissenhaft auszuüben haben und gegenüber ihrer Kundschaft zu Treue und Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sie haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die ihre Vertrauenswürdigkeit infrage stellt, sowie abzulehnen, was mit dem Recht und guter Sitte unvereinbar ist oder gegen Treu und Glauben verstösst.

Die Standesregeln sind auch Richtschnur für das Verhalten der Berufskollegen untereinander. Ebenso enthalten sie Vorgaben über die Honorierung der beruflichen Tätigkeit der Verbandsmitglieder.

Ein Verstoss gegen die Standesregeln kann von der verbandseigenen Schlichtungs- und Disziplinarkommission gebüsst werden oder sogar zum Ausschluss des betroffenen Mitglieds aus dem Berufsverband führen.